Durch die professionelle Recherche von Detektiven können Mietstreitigkeiten und die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse, wie zum Beispiel eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung, aufgedeckt und dokumentiert werden. Auch das Verhalten von Mietern bezüglich Verschmutzung oder Beschädigung des Mietobjekts kann überprüft werden. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, haben Sie als Vermieter durch die Arbeit unserer Detektei den rechtsgültigen Beweis für eine Zweckentfremdung oder ein Fehlverhalten auf Mieterseite und damit nach § 30(1) MRG auch einen triftigen Grund, den Mietvertrag zu kündigen.
Wichtige Gründe für eine Kündigung sind gemäß § 30 MRG unter anderem:
- Der Mietgegenstand wird in arger Weise vernachlässigt.
- Das rücksichtslose anstößige und grob ungehörige Verhalten eines Mieters verleidet den Mitbewohnern das Zusammenwohnen.
- Die vermieteten Räumlichkeiten werden nicht zu den im Vertrag verankerten Bedingungen regelmäßig verwendet.