Die eigenen Mitarbeiter und Geschäftspartner, aber auch völlig Außenstehende können Unternehmen auf vielfältige Art und Weise schaden. Während Diebstahl und Vandalismus zu den üblichsten Formen der Schädigung durch Dritte gehören, rangiert Sabotage jeglicher Art direkt dahinter, aber auch Werksspionage in Form von Computerspionage und Lauschangriffen zur Aufdeckung firmeninterner Geheimnisse ist vor allem durch den rasanten Fortschritt der Technik so verbreitet wie nie zuvor.
Durch die jahrelange Erfahrung unserer Detektive, die diskreten und unauffälligen Ermittlungstechniken sowie die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus verschiedensten Branchen sind wir in der Lage, Beweismittel zu sammeln und Täter zu identifizieren.
Die Detektivkosten können meistens als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurück verlangt werden.