Steht Ihr Ruf und der Ihrer Firma durch die bewusste Schädigung durch einen Dritten auf dem Spiel, können die Ermittlungen eines Detektivs den Täter identifizieren, die Vorgänge aufdecken und in einem gerichtsfertigen Bericht wiedergeben. Die Detektivkosten können meist als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurück verlangt werden.
Üble Nachrede
Permalink: Üble Nachrede
Erstellungsdatum: 28. Februar 2013
Letzte Aktualisierung: 08. März 2013
Stephan Katzler, Wien 1010, Österreich, +43 1 5323181
Privatdetektiv und Detektive in der Detektei Katzler, 1010 Wien.