Besteht der Verdacht des unlauteren Wettbewerbs oder der Marken- oder Warenfälschung gegen einen Mitbewerber, so kann die Arbeit unserer Detektive in Form einer genauen Überprüfung des Mitbewerbers diese Machenschaften aufdecken. Durch die detaillierte Dokumentation und Berichterstattung können daraufhin rechtliche Schritte gesetzt werden.
Die Detektivkosten können in den meisten Fällen als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurückverlangt werden.