Gerade fern ab der Heimat und im betrieblichen Umfeld scheint die Versuchung besonders groß zu sein, dem Partner untreu zu werden. Wenn Sie bereits den Verdacht hegen, dass Ihr Partner eine Affäre hat, können wir Gewissheit bringen. Sollten die Ergebnisse unserer Arbeit zu einer Scheidung führen, kann beim untreuen Partner zudem Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB geltend gemacht werden.
Oder fährt Ihr Kind zum ersten Mal allein mit Freunden in den Urlaub und Sie sind besorgt? Auch in diesem Fall können wir diskret und unauffällig, sowohl im Inland als auch im Ausland, tätig werden, um für Ihre persönliche Beruhigung zu sorgen.