Häufige Fragen

Wie läuft die Auftragserteilung in einer Detektei ab?

Vorab wird ein Termin für ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch in unserem Büro nahe dem Stephansplatz im 1. Bezirk in Wien vereinbart. Bei diesem Termin besprechen wir Ihr Anliegen. Wir erklären Ihnen, wie wir Ihnen helfen können, und einigen uns gemeinsam auf die weitere Vorgehensweise. Erst wenn wir sämtliche für den Fall relevanten Informationen von Ihnen erhalten haben, kann der Einsatz geplant und das Honorar abgeschätzt werden. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein Angebot, das mit Ihrer Unterschrift zur Auftragserteilung wird. Das vereinbarte Honorar ist vorab zu bezahlen. Nach Zahlungseingang wird der Auftrag ausgeführt. Zum Abschluss erhalten Sie einen detaillierten Bericht, der alle Ermittlungsergebnisse beinhaltet.

Tätigkeitsbereiche

Wir bieten Ihnen ein breites Leistungsspektrum an. Jeder Fall ist einzigartig und wir sind um eine für Sie maßgeschneiderte Lösung bemüht. Sollte Ihr Anliegen nicht in unseren Tätigkeiten aufgelistet sein, scheuen Sie sich nicht, uns dennoch zu kontaktieren.
Leistungen für Privatkunden
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Wie viel kostet ein Auftrag? Wie setzt sich das Honorar eines Detektivs zusammen?

Das erste Beratungsgespräch in unserer Detektei ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Die Kosten für einen Auftrag lassen sich ohne genaue Informationen nicht abschätzen, zumal jeder Fall einzigartig ist und eine andere Ermittlungsstrategie erfordert. Die Kosten können im Verlauf eines persönlichen Gesprächs und mit dem Erhalt aller nötigen Informationen angegeben werden. Das Honorar eines Detektivs setzt sich aus drei Kostenfaktoren zusammen: Zeitaufwand in Stunden, Kilometergeld und auftragsnotwendigen Spesen. Zu diesen Spesen kann etwa ein Getränk bei einer Observation in einem Lokal zählen. Hinzu kommen fallabhängige Kosten wie zum Beispiel Datenbankabfragen oder Anrufe im Ausland. Nach Abschluss Ihres Falls erhalten Sie zusätzlich zu einem detaillierten Bericht eine Rechnung mit einer transparenten Aufgliederung der angefallenen Kosten. Die Detektivkosten können in den meisten Fällen als Schadensersatz gemäß § 1295 ABGB vom Schädiger zurück verlangt werden. Diesbezüglich beraten wir Sie sehr gerne.

Wie kann es sein, dass ein Auftrag kostenlos ist?

Sollte das Beauftragen einer Detektei erforderlich sein, gilt das Honorar als Rechtsverfolgungskosten, die dem Verursacherprinzip unterliegen. Derjenige, der den Einsatz eines Detektives notwendig macht, muss dem Auftraggeber die für den Detektiv bezahlten Kosten ersetzen. In unserem persönlichen Gespräch gehen wir sehr gerne auch näher auf diesen Punkt ein und beraten Sie diesbezüglich.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Berufsdetektive sind laut § 130 (5) GewO zur Verschwiegenheit über sämtliche Daten eines Klienten oder Falls verpflichtet. Daran halten wir uns strikt. Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Erstellungsdatum: 28. Februar 2013
Letzte Aktualisierung: 26. Dezember 2014

Stephan Katzler, Wien 1010, Österreich, +43 1 5323181

Privatdetektiv und Detektive in der Detektei Katzler, 1010 Wien.